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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der HALL Administration GmbH für das Angebot „Projektboden“ unter www.projektboden.de

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Lieferung von Parkett-, SPC- und Vinylböden sowie ausdrücklich vereinbartem Zubehör zwischen

HALL Administration GmbH
Hubertusstraße 11D
82031 Grünwald
kontakt@hallgmbh.de, kontakt@projektboden.de

– nachfolgend „Verkäuferin“ – und ihren Kunden.

Das Angebot richtet sich sowohl an Verbraucher als auch an Unternehmer. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu privaten Zwecken abschließt. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Abweichende oder ergänzende Regelungen des individuellen Angebots haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Produktdarstellung und Vertragsschluss

Die Darstellung der Produkte auf projektboden.de dient der Information und stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.

Mit dem Absenden einer Anfrage fordert der Kunde die Verkäuferin zur Erstellung eines individuellen Angebots auf. Die Anfrage selbst ist noch keine verbindliche Bestellung.

Das individuelle Angebot enthält insbesondere Angaben zu Produkt, Ausführung, Oberfläche, Menge, Preis, Zahlungsbedingungen, Lieferkosten und voraussichtlicher Lieferzeit.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das individuelle Angebot innerhalb der darin genannten Gültigkeitsfrist annimmt. Die Annahme kann insbesondere per E-Mail, durch Unterzeichnung des Angebots oder auf einem anderen im Angebot genannten Weg erfolgen.

3. Produkteigenschaften und natürliche Abweichungen

Parkett ist ein Naturprodukt. Unterschiede in Farbe, Maserung, Struktur, Astanteil, Splint, Füllstellen und Oberflächenwirkung gehören zum natürlichen Erscheinungsbild des Holzes und stellen keinen Mangel dar, soweit sie der vereinbarten Sortierung und den üblichen produktspezifischen Eigenschaften entsprechen.

Muster, Fotografien und Bildschirmdarstellungen dienen der Veranschaulichung. Abweichungen zwischen Mustern, Produktbildern und der tatsächlich gelieferten Ware können insbesondere aufgrund natürlicher Materialunterschiede, verschiedener Produktionschargen, Lichtverhältnisse und Bildschirmeinstellungen auftreten.

Maßgeblich sind die im individuellen Angebot vereinbarte Sortierung, Abmessung, Oberfläche und Ausführung.

4. Individuelle Veredelung von Parkett

Parkett wird entsprechend der im Angebot vereinbarten Sortierung und Oberflächenausführung endgeölt. Je nach Produkt und Vereinbarung kann die Oberfläche zusätzlich gebeizt, gebürstet oder gehobelt werden.

Die geölten Oberflächen trocknen auf natürliche Weise an der Luft. Die natürliche Lufttrocknung unterstützt ein authentisches Erscheinungsbild und die natürliche Wirkung von Farbe, Maserung und Oberfläche.

SPC- und Vinylböden werden grundsätzlich als serienmäßig gefertigte Lagerware geliefert, sofern im individuellen Angebot nichts anderes vereinbart wurde.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die Preise des individuellen Angebots. Gegenüber Verbrauchern werden die Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben. Gegenüber Unternehmern kann die Preisangabe zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer erfolgen, sofern dies im Angebot entsprechend ausgewiesen ist.

Sofern im individuellen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wird, gelten folgende Zahlungsbedingungen:

  • 80 % des Gesamtpreises nach Vertragsschluss und Rechnungsstellung,
  • 20 % des Gesamtpreises spätestens bei Lieferung.

Die Produktion oder Veredelung kundenspezifischer Ware kann von der Zahlung der vereinbarten Anzahlung abhängig gemacht werden.

Die verfügbaren Zahlungswege sowie die jeweiligen Fälligkeiten ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder der Rechnung.

6. Lieferung und Lieferkosten

Lieferzeit, Lieferanschrift, Lieferkosten und Lieferumfang werden im individuellen Angebot festgelegt.

Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung frei Bordsteinkante. Die Ware wird an der nächstgelegenen Stelle entladen, die von einem gewöhnlichen Lieferfahrzeug ordnungsgemäß und gefahrlos erreicht werden kann.

Ein Transport der Ware in das Gebäude, in einzelne Räume oder auf eine Baustelle sowie Verlege-, Montage- oder Einlagerungsleistungen sind nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich im Angebot aufgeführt sind.

Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Lieferstelle zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich ist und die Ware ohne vermeidbare Verzögerung entgegengenommen werden kann.

7. Aufmaß, Mengenberechnung und Angaben des Kunden

Der Kunde ist für die Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Maße, Flächenangaben, Mengen und sonstigen Projektangaben verantwortlich.

Empfehlungen zum Verschnitt oder zur benötigten Materialmenge beruhen auf den Angaben des Kunden und ersetzen kein fachgerechtes Aufmaß vor Ort.

Etwas anderes gilt, wenn die HALL Administration GmbH ausdrücklich mit einem Aufmaß beauftragt wurde. Umfang und Vergütung des Aufmaßes ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

Der Kunde beziehungsweise der von ihm beauftragte Fachbetrieb ist für die Prüfung des Untergrunds, der Feuchtigkeit, der baulichen Gegebenheiten, der Verlegeart und der Eignung für eine vorhandene Fußbodenheizung verantwortlich, sofern diese Leistungen nicht ausdrücklich von der Verkäuferin übernommen wurden.

8. Lieferung, Gefahrübergang und Transportschäden

Gegenüber Verbrauchern gelten für den Gefahrübergang die gesetzlichen Bestimmungen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher über.

Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über.

Kunden werden gebeten, die Ware bei Lieferung auf äußerlich erkennbare Transportschäden und Vollständigkeit zu kontrollieren und erkennbare Schäden möglichst auf den Lieferpapieren zu vermerken. Die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern werden durch eine unterlassene Kontrolle oder Schadensmeldung nicht eingeschränkt.

Für Kaufleute gelten ergänzend die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB.

9. Widerrufsrecht und individuell angefertigte Ware

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Über Einzelheiten, Fristen, Rücksendekosten und das Muster-Widerrufsformular wird der Verbraucher gesondert informiert.

Das Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten wurden.

Ob ein Ausschluss des Widerrufsrechts vorliegt, richtet sich nach der konkret bestellten Ausführung. Ein entsprechender Hinweis erfolgt gegebenenfalls im individuellen Angebot.

Serienmäßig gefertigte SPC- und Vinylböden gelten grundsätzlich nicht allein deshalb als individuell angefertigt, weil der Kunde ein bestimmtes Dekor oder eine serienmäßige Variante auswählt.

10. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum der Verkäuferin.

Der Kunde darf unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen.

11. Prüfung vor der Verlegung

Die Ware ist vor Beginn der Verlegung auf Übereinstimmung mit der Bestellung, erkennbare Beschädigungen, Farb- und Sortierungsabweichungen sowie offensichtliche Materialfehler zu prüfen.

Erkennbare Beanstandungen sollen vor der Verlegung mitgeteilt werden. Gesetzliche Gewährleistungsrechte von Verbrauchern werden hierdurch nicht eingeschränkt.

Die Verlegung hat entsprechend den technischen Vorgaben, Verlegeanleitungen und Pflegehinweisen des Herstellers sowie den anerkannten Regeln des Fachs zu erfolgen.

12. Mängelhaftung und Garantien

Es gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

Natürliche Merkmale des Holzes sowie Abweichungen, die innerhalb der vereinbarten Sortierung oder der üblichen produktspezifischen Toleranzen liegen, stellen keinen Mangel dar.

Eine Herstellergarantie besteht nur, wenn sie für das jeweilige Produkt ausdrücklich angegeben wurde. Herstellergarantien bestehen neben den gesetzlichen Mängelrechten und schränken diese nicht ein.

13. Verlegung und zusätzliche Leistungen

Verlegearbeiten, Untergrundvorbereitung, Rückbau, Entsorgung, Aufmaß, Pflege oder sonstige Zusatzleistungen sind nur Bestandteil des Vertrags, wenn sie ausdrücklich im individuellen Angebot aufgeführt sind.

Werden solche Leistungen durch einen externen Fachbetrieb erbracht, kommt ein gesonderter Vertrag mit diesem Fachbetrieb zustande, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.

14. Haftung

Die Verkäuferin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aufgrund ausdrücklich übernommener Garantien bleibt unberührt.

15. Besondere Regelungen für Unternehmer

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der Verkäuferin.

Gegenüber Unternehmern gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16. Verbraucherschlichtung

Die Verkäuferin ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

17. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.

Stand: August 2026